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Regelwerk

Hier findest Du die Regeln, welche bei der Teilnahme auf von uns organisierten Spielveranstaltungen gelten.

Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen bestätigst Du diese gelesen, akzeptiert und verstanden zu haben.

Regelwerk

Allgemeine Verhaltensanweisungen
(1) Auf den Veranstaltungen des HAV ist das
Mitführen sämtlicher in Deutschland
verbotenen Substanzen und Gegenstände
untersagt. Ebenso ist das Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen verboten. Bei Auffinden
solcher
Substanzen/Gegenstände/Kennzeichen
oder derer Nutzung erfolgen sofortiger
Platzverweis und Strafanzeige.

(2) Es dürfen keine real existierenden
Rangabzeichen auf der Kleidung getragen
werden.

(3) Den Anordnungen der Angehörigen des
Organisations-Teams oder der gesondert
gekennzeichneten Personen ist Folge zu
leisten.

(4) Unfaire, beleidigende, diskriminierende
oder politisch motivierte Verhaltensweisen
oder Äußerungen sind untersagt.

(5) Herrenlose oder gefundene
Gegenstände sind bei der Orga abzugeben.

(6) Abfälle sind in den dafür vorgesehenen
und vorgehaltenen Behältnissen zu
entsorgen.

(7) Offenes Feuer ist auf dem Gelände
verboten.

(8) Beim Fotografieren oder Filmen, sind die
Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten.
Besonders die des Grundstückeigentümers.
Jeder Teilnehmer tritt diese Rechte an den

Veranstalter des Spieltages / Events ab.
Gewerbliche Foto oder Filmaufnahmen
dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
des Organisators / Vorstandes des HAV
veröffentlicht (z.B. Websites, Printmedien,
Fernsehen) werden.


1. Anmeldung und Spielteilnahme
Grundsätzlich sind nur Teilnehmer erlaubt,
welche im Sinne des Gesetzes §2 BGB, das
18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere
Voraussetzung zur Teilnahme ist die
vorherige Anmeldung für das
entsprechende Event im Airsoft-Verzeichnis.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger
Absprache ausschließlich mit dem
jeweiligen Spielleiter möglich.
Wer verhindert ist, sagt spätestens 36
Stunden vor dem Event bei der Orga ab,
ansonsten behält sich der Hamburger
Airsoft Verein vor, Spieler für weitere Events
auszuschließen. Das Prinzip der gelben und
roten Karte kommt zum Einsatz. Bei
Nichterscheinen, trotz Anmeldung, gibt es
die gelbe Karte. Sie ist für 6 Monate gültig.
Bei Wiederholung gibt es rot, was zu einem
dauerhaften Ausschluss zu Veranstaltungen
des HAV führt.

(2) Die Teilnahme erfordert die vorherige
Abgabe einer schriftlichen Verzichts- und
Einverständniserklärung des Teilnehmers.
Siehe Abschnitt 9.

(3) Die Teilnahme von Jugendlichen, die das
14. Lebensjahr vollendet haben, kann
ausnahmsweise zugelassen werden, sofern
die Personensorgeberechtigten schriftlich
eine Teilnahmezustimmung und
Haftungsfreistellung erklären und der
minderjährige Teilnehmer von einer
erziehungsberechtigten Person begleitet
wird. Die Begleitung kann auch durch eine
volljährige Person im Rahmen der
Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)
erfolgen. Minderjährige dürfen

ausschließlich Markierer mit einer max.
Mündungsenergie < 0,5 Joule benutzen.
(4) Den Erklärungen nach Abs. 3 sind
Ausweiskopien (Personalausweis oder
Reisepass) der Personensorgeberechtigten
beizufügen. Im Falle eines alleinigen
Sorgerechts ist ein entsprechender
Sorgerechtsachweis vorzulegen.

(5) Eine Teilnahme unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
2. Sicherheit
Ihr habt nur zwei Augen. Daher gibt es auf
dem Schießstand und auf dem Spielfeld
eine Schutzbrillenpflicht. Die Schutzbrille
wird auf dem Spielfeld nicht abgenommen.
Weiterhin werden in der Sicherheitszone
keine Magazine in der Waffe geduldet.
Leerschüsse in der Sicherheitszone sind
untersagt. Laufsocken sind außerhalb des
Spielfeldes gerne gesehen, aber kein Muss.
Der Feuerwahlhebel des Markierers muss
auf "Save" stehen oder die vorgesehene
Sicherung in der Sicherheitszone eingestellt
sein. Wir behalten uns vor die Funktion der
Sicherung zu überprüfen.

• Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr
nicht vollendet haben, sind
verpflichtet eine
Vollgesichtssicherung zu tragen (z.B.
Maske & Brille).

2.1 Sicherheit Dritter
Um einen sicheren Spielbetrieb zu
gewährleisten, ohne Dritte in Gefahr zu
bringen, ist das vorsätzliche Schießen von
BBs, die das Spielfeld verlassen strengstens
untersagt. Sollten wir feststellen, dass
grobfahrlässig geschossen wird, also die
BBs das Spielfeld verlassen (Luftschüsse;
Schießen über die Geländebegrenzungen)
werden wir diese Personen unverzüglich von

dem Event ausschließen - bei besonders
groben Verstoßen führt dies umgehend zu
Hausverbot und einem dauerhaften
Ausschluss jeglicher Veranstaltungen des
HAV.

Des Weiteren verboten sind:

• Schüsse auf Tiere,
• Schüsse auf nicht am Spiel
beteiligte Personen (z.B. Besucher,
Zuschauer, Fotografen),
• Schüsse in die Sicherheitszone,
• Schüsse auf PKW und Maschinen,
• Schüsse auf explosionsgefährdete
Gegenstände, wie z.B. Gasflaschen.

2.2 Blaulicht
Sollte es während des Spielbetriebs zu
einem "Blaulicht-Vorfall" kommen, wird
dieser durch das laute Rufen von
"BLAULICHT!" bekanntgegeben. Sollte dies
der Fall sein ist der Spielbetrieb sofort
einzustellen, die Markierer zu sichern und
auf den Boden zu legen. Den Anweisungen
der Orga/Sicherheitskräfte ist Folge zu
leisten.
3. DEATHRAG-Pflicht
Bei uns gibt es eine DEATHRAG-Pflicht.
Jeder Spieler hat ein Deathrag während des
Spiels mitzuführen und in den
entsprechenden Situationen zu benutzen.
Gültig sind u.A. Warnwesten, farbig
auffällige (Hals-)Tücher, "richtige
Deathrags“ etc. - sollten auf Entfernung klar
als ein solches identifizierbar sein.

4. Erlaubte Markierer
Diese müssen gemäß dem deutschen
Waffengesetz mit Hersteller und/oder
Importeur, Prüfzeichen „F“ im Fünfeck und
Kaliberangabe gekennzeichnet sein, dürfen
die Geschossenergie von 7,5 Joule nicht
überschreiten und ausschließlich
halbautomatisch funktionieren.
Vollautomatische Airsoft-Waffen sind nur
mit einer Geschossenergie von max. 0,5
Joule erlaubt. *auf Spielfeld bezogene
Grenzen gehen wir in Punkt 10. "Joule
Grenzen" nochmal genauer ein.

Die Airsoft-Markierer sind vom privaten
Kraftfahrzeug bis in die Sicherheitszone in
einem dem Gesetz entsprechenden
Behältnis mitzuführen, erst dort obliegen sie
dem befriedeten Besitztum, gleiches gilt
auch für das Verlassen des Geländes zum
privaten Kraftfahrzeug. Alles andere stellt
einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar
und wird sofort geahndet!
5. BB ́s
Erlaubt sind ausschließlich Bio BB's im
Kaliber 6mm (5,95mm - 6,00mm).
MAXIMALES KUGELGEWICHT: 0,32g
DMR: 0,36g
REPETIERER: 0,42g
Diese sind in der OVP auf das Spielfeld zu
verbringen, da wir uns vorhalten die
genutzte Munition jederzeit zu prüfen.
Sollte die Überprüfung negativ ausfallen,
gibt es eine gelbe Karte.
6. HPA-Systeme
Nur nach Einzelabnahme durch die Orga!
Es werden keine HPA Airsoft-Markierer
zugelassen, die im Sinne des aktuellen
Waffenrechts umgebaut wurden und eine
Neuabnahme erfordern.
Der LPR(Regulator) muss sich nach dem

Chronen verplomben lassen.

7. Granaten
Übliche BB-Granaten, feder- oder
gasbetrieben sind erlaubt. Deko-Granaten,
sind Deko – mehr nicht.
40mm BB Showergranaten für
Unterlaufgranatwerfer, welche gemäß dem
deutschen Waffengesetz gekennzeichnet
sind, sind zugelassen.
Rauch- und Soundgranaten jeglicher Art
sind auf unserem Gelände untersagt.

8. Friendly Fire/Waffentreffer/Blindfire
Friendly Fire zählt. Der treffende Schütze
kann freiwillig anstatt des getroffenen in den
Respawn gehen. Ansonsten kehrt das
getroffene Teammate in den Respawn
zurück.
Bei Waffentreffern ist der betroffene Spieler
„hit“ und begibt sich zum Respawn.
Blindfire ist untersagt. Der Schütze muss die
Visierlinie seiner Waffe beim Schießen
benutzen.
9. Verzichtserklärung
Diese ist jedes Mal neu ausgedruckt,
ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen
und bei der Anmeldung abzugeben! (siehe
unter DOWNLOADS).
Personalausweise/amtliches
Ausweisdokumente sind mitzuführen!
Sollten diese nicht physisch vor Ort sein
könnt ihr nicht teilnehmen.

10. Joulegrenzen
Gechront wird mit dem Spielgewicht euer
BBs und eingestelltem Hop-Up! Es werden
keinerlei Toleranzen gewährt! Die Orga
behält sich das Recht vor, jederzeit zu
prüfen. Joulegrenzen:
• Vollautomatisch bis 0,5 Joule,
• Pistolen bis 1 Joule,
• Semiautomatisch bis 1,6 Joule
• DMR bis 1,8 Joule und
• Repetierer bis 2,5 Joule
Zusätzliche Bedingung für DMR-Spieler:
• Min. 1 Meter Gesamtlänge und
Innenlauflänge von min. 50 cm, oder
nachweislich reales Vorbild,
welches auch als DMR verwendet
wird.
• min. 4x Zielfernrohr
• Es darf nur Einzelfeuer abgegeben
werden (Schuss-21-22-Schuss)
• Schießen aus 2. Reihe oder Deckung

11. Sicherheitsabstände
Es gilt die Faustformel pro 1 Joule = 10m
Sicherheitsabstand.
Bei Markierern mit einer Geschossenergie
von max. 1 Joule gibt es keinen
Mindestabstand. Hier appellieren wir an
euren gesunden, verantwortungsvollen
Menschenverstand.
12. Backup Pflicht
Bei einer Waffe mit einer Mündungsenergie

über 1 Joule muss zwingend eine Backup-
Waffe mitgeführt werden, welche unter 1

Joule liegt.

13. Highlander / Cheater
Diese Personen haben bei uns auf dem Feld
keine Chance, denn der Schütze hat Recht!
Erkennt ein getroffener Spieler einen Hit
nicht an, darf der Schütze den Hit
einfordern. Werden sich Schütze und
getroffener Spieler nicht einig, sind beide
raus und haben sich in den Respawn zu
begeben!
Sollte es dennoch zu keiner Einsicht
kommen, wird die Orga einschreiten und die
Situation im Sinne aller am Event
teilnehmender Spieler schnellstmöglich
klären.
14. Gentlemen’s Bang
Diese Regelung ist bei uns gewünscht, aber
keine Pflicht. Bei einem Abstand von
weniger als 5m, dürft ihr Spieler „bangen“
um ggf. Verletzungen etc. vorzubeugen. Der
gebangte Spieler muss dies jedoch nicht
anerkennen.

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